Nur noch wenige Tage haben die Betroffenen dann Zeit, sich für oder gegen die Offerte zu entscheiden. Wer annimmt, verzichtet auf weitere Ansprüche.
Dabei zahlt VW die Kosten für eine weitere Rechtsberatung – aber nur, wenn der Anwalt die Annahme des VW-Angebots empfiehlt.
LawButler zahlt Anwälten im Falle einer Ablehnung eine höhere Gebühr: „In den allermeisten Fällen wird das VW-Angebot ein schlechtes Geschäft für die Betroffenen sein“. Mit einer Klage können Sie wahrscheinlich das Zwei- bis Dreifache als Ausgleich erstreiten können.